
Die Tiroler Beratungsstelle für Gewaltprävention drängt angesichts tausender polizeilicher Einsätze bei häuslicher Gewalt auf eine Ausweitung der verpflichtenden Beratungsstunden für Gefährder. Seit Bestehen der Einrichtung im Jahr 2021 wurden in Tirol 4.150 Anlassfälle registriert, bei denen Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen wurden und die Polizei einschreiten musste. Projektleiterin Jolanda Stricker sprach bei einer Pressekonferenz in Hall in Tirol von einer "konstanten" Zahl an Gefährdern und verwies auf eine vermutlich deutlich höhere Dunkelziffer.
Rund 90 Prozent der Gefährder sind laut der Einrichtung männlich, zehn Prozent weiblich. Etwa drei Viertel der Betroffenen sind zwischen 20 und 50 Jahre alt. In rund der Hälfte der Fälle kommt es zu Gewalt in aufrechten Ehen oder Partnerschaften, weitere 15 Prozent ereignen sich nach dem Ende einer Beziehung. Rund 20 Prozent der Fälle gelten als generationsübergreifende Gewalt, etwa zwischen Eltern und Kindern. Nach Angaben der Beratungsstelle wird Gewalt damit überwiegend im familiären und partnerschaftlichen Umfeld ausgeübt.
Personen mit einem polizeilich verhängten Betretungs- oder Annäherungsverbot sind derzeit verpflichtet, sechs Beratungsstunden in Anspruch zu nehmen. Diese Vorgabe sei im Sicherheitspolizeigesetz verankert und stelle "einen Schritt in die richtige Richtung" dar, so Stricker. Die Sitzungen würden bewusst möglichst rasch nach der Tat angesetzt. Sie basierten auf dem Konzept des "Window of Opportunity": Unmittelbar nach der Gewalthandlung sei das Unrechtsbewusstsein besonders ausgeprägt, Gefährder zeigten sich in dieser Phase erfahrungsgemäß am zugänglichsten für Interventionen und Verhaltensänderungen.
Aus Sicht der Fachstelle reicht der derzeitige Rahmen dennoch nicht aus. Zusätzliche Beratungsstunden seien "überaus wünschenswert" und würden voraussichtlich messbare positive Effekte haben, sagte Stricker. Eine bloße Forderung aus Tirol sei jedoch nicht ausreichend, da für eine Erhöhung der verpflichtenden Stunden eine Änderung des Sicherheitsgesetzes erforderlich wäre. Obwohl die Beratungsstelle dem Innenministerium unterstellt ist, müsste die Bundesregierung eine entsprechende Anpassung im Gesetz verankern. Adressiert wurden dabei explizit die Koalitionsparteien auf Bundesebene.
Zur Diskussion um mögliche weitere Maßnahmen, darunter die geplante elektronische Fußfessel für Gefährder, äußerte sich Stricker zurückhaltend. Ein solcher Schritt müsse "zumindest gut durchdacht" sein, betonte sie. Offen sei etwa, für welche Art von Gefährdern eine Fußfessel konkret zum Einsatz kommen sollte. Bevor zusätzliche Überwachungsinstrumente eingeführt würden, plädiert die Tiroler Einrichtung dafür, zunächst das bestehende, auf Beratung und kurzfristige Intervention ausgerichtete System rechtlich und zeitlich auszuweiten.