Seit dem 1. November erhebt die Europäische Union eine neue Bearbeitungsgebühr für Pakete, die aus Drittländern in den EU-Raum importiert werden. Die Gebühr beträgt mindestens zwei Euro pro Warenposition und kommt zu den bereits bestehenden Abgaben hinzu. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Flut von jährlich mehreren Milliarden Kleinpaketen, die die EU erreichen, einzudämmen.
Besonders Importe aus Nicht-EU-Ländern wie China sind von dieser Regelung betroffen. Die EU möchte durch die zusätzliche finanzielle Hürde die Menge an sogenannten Billigpaketen reduzieren. Damit reagiert die Kommission auf das enorme Volumen an Sendungen, die den europäischen Markt überfluten.
Innerhalb der Branche wird die Wirkung der neuen Regelung jedoch kritisch hinterfragt. Der steirische Onlinehandel sieht kaum Vorteile durch die Einführung dieser Maßnahme. Es wird bezweifelt, dass die Gebühr einen signifikanten Wettbewerbsvorteil für den heimischen Handel schafft.
Für die Verbraucher bedeutet die Änderung, dass die Kosten für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten erheblich steigen können. Die Gebühr von zwei Euro wirkt sich direkt auf den Endpreis der importierten Waren aus. Die Maßnahme unterstreicht das Bestreben der EU, den grenzüberschreitenden Warenverkehr aus Drittstaaten stärker zu regulieren.
