Chemiebranche im Wandel: SPD legt Rettungsplan für Evonik vor

08.10.2026


Die geplanten Übernahmepläne des Chemieriesen BASF für den Konkurrenten Evonik entwickeln sich in Nordrhein-Westfalen zu einem politischen Streitfall. Die SPD-Opposition im Düsseldorfer Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Kontrollverlust über den im Ruhrgebiet verwurzelten Spezialchemiekonzern zu verhindern – notfalls mit einem Einstieg des Landes. Ziel sei es, die Eigenständigkeit von Evonik zu sichern und Unternehmenszentrale, Standorte und Beschäftigung langfristig in Nordrhein-Westfalen zu halten.

In einem Antrag an den Landtag, über den in der kommenden Woche im Plenum beraten werden soll, verlangt die SPD, die Landesregierung müsse prüfen, ob das Land selbst als Gesellschafter bei Evonik aktiv werden solle. Zusammen mit der RAG-Stiftung, die derzeit laut Evonik rund 43 bis 44 Prozent der Anteile hält, könnten RAG und Land dadurch „über 50 Prozent plus X“ an dem Konzern kontrollieren. SPD-Fraktionschef Jochen Ott argumentiert, eine Beteiligung würde die Bedeutung Evoniks für das Ruhrgebiet unterstreichen und das Land zugleich zu einem „Stabilitätsanker“ machen.

Hintergrund des Vorstoßes sind Fusionsüberlegungen zwischen BASF und Evonik, die Ende September bekannt geworden waren. Zwar hatte das Evonik-Management die Offerte kurz darauf zurückgewiesen und auf das Fehlen gemeinsamer Gespräche verwiesen, eine Übernahme bleibt jedoch grundsätzlich möglich. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der RAG-Stiftung als größter Anteilseignerin zu. Ihrem Kuratorium gehört auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst an; die SPD erhöht über mehrere parlamentarische Anfragen den Druck, Auskunft über den Kenntnisstand der Landesregierung und deren Strategie zu erhalten.

Die Staatskanzlei hatte zuletzt betont, man unterstütze die Unabhängigkeit von Evonik und verfolge mit Blick auf Arbeitsplätze und strategische Entwicklung die Debatte „sehr aufmerksam“, blieb aber konkrete Schritte schuldig. Die SPD fordert darüber hinaus, dass eine mögliche Veräußerung oder Übernahme nur unter strikten Bedingungen erfolgen dürfe: Verbindliche Vereinbarungen zum Schutz von Beschäftigung, Standorten und Investitionen sollen sicherstellen, dass betriebsbedingte Kündigungen, Arbeitsplatzabbau sowie die Schließung oder Verlagerung wesentlicher Unternehmensbereiche für einen belastbaren Zeitraum ausgeschlossen werden.